Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Holman Leasing GmbH
Liebknechtstraße 33
70565 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 (0) 711 6676 0
E-Mail: Support@holman.de.com
Registrierungsnummer: 99741916

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Holman Leasing GmbH (nachfolgend "Leasinggeber" oder "Unternehmen") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Leasingnehmer" oder "Kunde") im Bereich Leasing und Factoring.

1.2 Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Leasinggeber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Vertragsabschluss

Angebote des Leasinggebers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme der Anfrage des Kunden durch den Leasinggeber zustande. Die Übermittlung kann auch in elektronischer Form (E-Mail) erfolgen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Leasing-Dienstleistungen

Der Leasinggeber bietet gewerblichen Kunden folgende Finanzdienstleistungen an:

2.2 Geschäftlicher Verkehr

Die Dienstleistungen des Leasinggebers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

2.3 Vertragsinhalt

Der konkrete Vertragsinhalt, insbesondere Laufzeit, Leasingraten, Kaufoptionen und Sondervereinbarungen, ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Leasingvertrag bzw. Factoringvertrag.

§ 3 Leasingverträge – Besondere Bestimmungen

3.1 Leasingobjekt

Der Leasingnehmer wählt das Leasingobjekt nach Art, Beschaffenheit und Hersteller/Lieferant selbst aus. Der Leasinggeber übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung, Beschaffenheit oder Funktionstüchtigkeit des Leasingobjekts.

3.2 Lieferung und Abnahme

Die Lieferung des Leasingobjekts erfolgt direkt vom Hersteller/Lieferanten an den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Leasingobjekt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Lieferanten und dem Leasinggeber anzuzeigen.

3.3 Eigentum und Besitz

Das Leasingobjekt bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum des Leasinggebers. Der Leasingnehmer erhält das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Eine Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Verfügung über das Leasingobjekt durch den Leasingnehmer ist untersagt.

3.4 Leasingraten

Die Leasingraten sind monatlich im Voraus zu den im Leasingvertrag genannten Terminen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Leasinggeber berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

3.5 Pflichten des Leasingnehmers

Der Leasingnehmer ist verpflichtet:

3.6 Vertragsende

Nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist das Leasingobjekt – sofern keine Kaufoption vereinbart wurde – in ordnungsgemäßem Zustand (normale Gebrauchsspuren ausgenommen) an den Leasinggeber zurückzugeben. Die Kosten der Rückgabe trägt der Leasingnehmer.

§ 4 Factoring – Besondere Bestimmungen

4.1 Forderungsankauf

Im Rahmen des Factorings verkauft der Kunde (Factoringkunde) seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an den Leasinggeber (Factor). Die Einzelheiten regelt der jeweilige Factoringvertrag.

4.2 Abtretung

Mit Vertragsabschluss tritt der Factoringkunde alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus seinen Geschäftsbeziehungen an den Factor ab. Die Abtretung kann offen oder still erfolgen.

4.3 Vorfinanzierung

Der Factor zahlt nach Einreichung anerkannter Forderungen einen vereinbarten Prozentsatz (typischerweise 80-90%) sofort aus. Der Restbetrag wird nach Zahlungseingang des Debitors abzüglich der Factoringgebühr ausgezahlt.

4.4 Delkredere

Bei Vereinbarung eines echten Factorings übernimmt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredere) für bonit ätsgeprüfte Forderungen. Dies setzt eine positive Bonitätsprüfung des Debitors durch den Factor voraus.

4.5 Pflichten des Factoringkunden

Der Factoringkunde ist verpflichtet:

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preisgestaltung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die konkreten Konditionen (Leasingraten, Factoringgebühren, Zinsen) ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

5.2 Zahlungsweise

Zahlungen erfolgen durch SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung. Der Kunde erteilt dem Leasinggeber ein unwiderrufliches SEPA-Lastschriftmandat für die Einziehung der vertraglich geschuldeten Beträge.

5.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Leasinggeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

§ 6 Bonitätsprüfung und Datenweitergabe

6.1 Auskunfteien

Der Leasinggeber ist berechtigt, zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Der Kunde willigt in diese Bonitätsprüfung ein.

6.2 Datenweitergabe

Der Leasinggeber ist berechtigt, Informationen über die Geschäftsbeziehung an Wirtschaftsauskunfteien weiterzugeben, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine schutzwürdigen Belange des Kunden entgegenstehen.

§ 7 Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung

7.1 Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern im Einzelvertrag nicht anderes vereinbart wurde.

7.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

7.3 Vorzeitige Ablösung

Eine vorzeitige Ablösung ist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich. In diesem Fall wird ein Ablösebetrag berechnet, der den Barwert der ausstehenden Leasingraten sowie eine Vorfälligkeitsentschädigung umfasst.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

8.1 Haftungsbeschränkung

Der Leasinggeber haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.2 Gewährleistung beim Leasing

Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Leasingobjekts bestehen ausschließlich gegenüber dem Hersteller/Lieferanten. Der Leasinggeber tritt seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer ab.

8.3 Produkthaftung

Für Schäden, die durch das Leasingobjekt verursacht werden, haftet ausschließlich der Leasingnehmer. Dieser ist verpflichtet, den Leasinggeber von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 9 Versicherung

9.1 Versicherungspflicht

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Leasingobjekt während der gesamten Vertragslaufzeit gegen alle üblichen Risiken (insbesondere Diebstahl, Brand, Wasser, Vandalismus) zu versichern.

9.2 Versicherungsnachweis

Der Nachweis einer ausreichenden Versicherung ist dem Leasinggeber auf Verlangen vorzulegen. Im Versicherungsfall ist der Leasinggeber unverzüglich zu informieren.

9.3 Abtretung

Ansprüche aus der Versicherung sind an den Leasinggeber abgetreten oder werden im Schadensfall zur Wiederherstellung oder zum Ersatz des Leasingobjekts verwendet.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Abtretung und Aufrechnung

11.1 Abtretung

Der Leasinggeber ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder zur Sicherung zu übertragen. Der Leasingnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten abzutreten.

11.2 Aufrechnung

Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Leasinggeber anerkannt sind.

§ 12 Datenschutz

Der Leasinggeber verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Die elektronische Form (E-Mail) genügt der Schriftform.

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.4 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Leasinggebers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen rechtlich bindenden Vertrag dar. Durch Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte vor Vertragsabschluss an unsere Rechtsabteilung.

§ 14 Besondere Hinweise für Finanzdienstleistungen

14.1 Pflichtinformationen

Der Leasinggeber ist als Finanzdienstleister registriert (Registrierungsnummer: 99741916) und unterliegt der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.

14.2 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Verträge, Mitteilungen und Dokumente werden in deutscher Sprache erstellt und zugestellt.

14.3 Beschwerden

Kunden können Beschwerden schriftlich an die im Impressum genannte Adresse richten. Wir verpflichten uns, Beschwerden innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten.

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